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Seminarmodule

Die Informationen auf dieser Seite können natürlich die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang nicht ersetzen

Bei Seminaren findet die Anmeldung in der Regel bereits am Ende eines Semesters, bei der Vorbesprechung und gleichzeitigen Themenvergabe, für das folgende Semester statt. Das entsprechende Formular muss von Studenten und Dozenten unterschrieben werden und vor Beginn der Vorlesungszeit des Semesters, in dem das Seminar stattfindet, im Bachelor-Master-Büro abgegeben werden.

Für das Pflichtseminar (S1G1), das von allen Bachelorstudenten in der Regel im zweiten Semester belegt werden soll, findet Ende des vorangehenden Semesters eine Informationsveranstaltung statt, bei der die einzelnen Seminare kurz vorgestellt werden. Bitte beachten Sie den Leitfaden für das Verteilverfahren zum Seminar S1G1 über BASIS. Achtung: Unabhängig vom Verteilverfahren müssen Sie sich bei der Vorbesprechung und Themenvergabe des betreffenden Seminars schriftlich anmelden. Sollte das Seminar S1G1 nicht bestanden werden, so ist es, aufgrund seines Charakters als Pflichtmodul, im darauffolgenden Semester, in dem das Modul S1G1 angeboten wird, zu wiederholen.

Eine Abmeldung ist bei allen Seminaren nach der Themenvergabe nicht mehr möglich

Sollten Sie an einem Prüfungstermin krank sein, so müssen Sie sich spätestens am Tag der Prüfung im Bachelor-Master-Büro krank melden. Ein ärztliches Attest ist innerhalb einer Woche im Bachelor-Master-Büro einzureichen.