Informationen für DozentInnen der Bonner Mathematik

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Organisation von Lehre und Studium in der Lehreinheit Mathematik, insbesondere zur Durchführung von Prüfungen und zur Betreuung von Abschlussarbeiten.

BASIS-Zugänge für DozentInnen

Als DozentIn einer Lehrveranstaltung können Sie selbst Ihre Veranstaltung in BASIS bearbeiten und z.B. Links, Kommentare oder Literaturhinweise einstellen. Dazu benötigen Sie den E-Mail-Account des Hochschulrechenzentrums (HRZ) der Form nn@uni-bonn.de, den Sie als MitarbeiterIn der Uni Bonn erhalten. Der Benutzername dieser Mailadresse ist Ihre Uni-ID.

Voraussetzung für die Bearbeitung Ihrer Lehrveranstaltung ist, dass Sie dem Bachelor-Master-Büro Mathematik Ihre Uni-ID zur Hinterlegung in BASIS mitteilen. Die Kurzanleitung zur Ankündigung und Bearbeitung Ihrer Lehrveranstaltung entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt Lehrveranstaltungen.

Für alle DozentInnen der Mathematik, die mehrere Semester lang an der Uni Bonn Prüfungen abnehmen, beantragt das Bachelor-Master-Büro Mathematik einen Prüferlogin. Diese Prüferkennung hat das Format "matxxx" und wird benötigt, um Prüfungsergebnisse selbst in BASIS zu verbuchen. Die betreffenden DozentInnen erhalten dann eine sog. „Blaue Mappe“ mit den Prüfer-Zugangsdaten (Benutzerkennung, Initialkennwort) und einem Ausdruck der wichtigsten Informationen. Die Kurzanleitung zur Verbuchung von Übungserfolgen und Prüfungsergebnissen entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt Prüfungsverbuchung.

Für DozentInnen ohne Prüferlogin trägt das Bachelor-Master-Büro nach Einreichung der Prüfungsprotokolle die Prüfungsergebnisse in die Datenbank ein.

Semester- und Veranstaltungsplanung

Alle Lehrveranstaltungen der Mathematik werden vom Bachelor-Master-Büro Mathematik im elektronischen Vorlesungsverzeichnis BASIS der Uni Bonn eingetragen. Dieses wird jeweils Mitte Januar (für das kommende Sommersemester) und Ende Juni (für das kommende Wintersemester) freigeschaltet und ist ab dann öffentlich einsehbar. Damit Ihre Lehrveranstaltung dort zu finden ist, muss sie dem Bachelor-Master-Büro rechtzeitg gemeldet werden (siehe nächster Abschnitt).

Für viele Lehrveranstaltungen empfiehlt sich die Übertragung in die elektronische Lernplattform eCampus. Studierende können dort mit ihrer Uni-ID dem Kurs beitreten oder hinzugefügt werden. Die DozentInnen können Mails an die KursteilnehmerInnen schreiben, Gruppen definieren und Material zur Verfügung stellen. Details zur Kopplung Ihrer Veranstaltung mit eCampus entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Lehrveranstaltungen.

Meldungen der DozentInnen

Die Meldung aller Lehrveranstaltungen für das elektronische Vorlesungsverzeichnis (eVv) des kommenden Semesters erfolgt durch die DozentInnen im November bzw. Mai (nach Aufforderung durch das Bachelor-Master-Büro) durch Ausfüllen eines Online-Meldeformulars. Die bereits geplanten und angekündigten Veranstaltungen finden Sie im Vorlesungsangebot des kommenden (oder bereits aktuellen) Semesters.

Vorlesungszeiten

Die Zeiten vieler Module liegen bereits fest, siehe Übersicht über alle Lehrveranstaltungen und deren Turnus. Eine Änderung der vorgesehenen Zeiten ist nur in gutbegründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem Bachelor-Master-Büro möglich. Bei Spezialvorlesungen des Masterstudiengangs (Modulcode V5..) können Wünsche für die Vorlesungszeiten angegeben werden – hier sollten Sie auch selbst auf Überschneidungsfreiheit mit anderen relevanten Modulen achten.

Modulcode und Modultitel

Die Module aller Studiengänge der Mathematik haben vorgegebene Modulcodes und Bezeichnungen. Bei allen Seminaren (Modulcode S1G1, S2.., S4.., S5..) und bei Spezialvorlesungen des Masterstudiengangs (Modulcode V5..) sollte noch ein weiterer Untertitel hinzugefügt werden, der den Vorlesungsinhalt präzisiert (z.B. L-Functions, Steiner Trees,...).

Lehrstuhlvertreter und Lehraufträge

Bitte informieren Sie das Bachelor-Master-Büro auch über das geplante Vorlesungsangebot von LehrstuhlvertreterInnen oder DozentInnen mit Lehrauftrag in Ihrem Bereich. Die Lehraufträge müssen von den Instituten rechtzeitig vor Semesterbeginn bei der Fakultät beantragt werden!

Nachmeldungen

Nachmeldungen können per E-Mail an das Bachelor-Master-Büro vorgenommen werden, solange diese rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bitte nennen Sie die genaue Modulbezeichnung, Einordnung in die Rubriken des eVv, Termin und Raumwunsch.

Inhalt

Bei der Auswahl des Vorlesungsstoffs sind die Vorgaben der Modulhandbücher (Bachelor Mathematik, Master Mathematics, Lehramtsbachelor Mathematik) zu berücksichtigen. Diese legen den Inhalt der Vorlesungen bis V4.. relativ genau fest. Bei Spezialvorlesungen V5.. besteht in der Regel ein großer Spielraum in der Auswahl des Vorlesungsinhaltes. Kommentare zum Vorlesungsinhalt, Links zu weiteren Informationen und ausgewählte Literaturhinweise sollten rechtzeitig vor Semesterbeginn in BASIS eingepflegt werden (vgl. Informationsblatt Lehrveranstaltungen).

Übungen

Für alle Vorlesungen bis zum 4. Studienjahr (Modulcode V1.. bis V4..) gibt es verpflichtende Übungen.

Die Verteilung der Übungsgruppenplätze wird von den DozentInnen bzw. AssistentInnen durchgeführt.

  • Für größere Vorlesungen mit mehreren Übungsgruppen empfiehlt es sich, die Übungen mit eCampus zu koppeln. Dort können Sie dann festlegen, wann und wie die Studierenden den Übungsgruppen beitreten können.
  • Bei Vorlesungen mit nur wenigen Übungsgruppen kann die Zuteilung auch in der ersten Vorlesung per Eintrag in Listen stattfinden.

Freie Räume können jederzeit über die Raumplanung reserviert werden – bitte erwartete Teilnehmerzahl angeben!

Prüfungsform

Für jede Vorlesung gibt es eine Vorgabe, ob die Prüfung schriftlich oder mündlich erfolgen soll. Sie können von dieser Vorgabe abweichen, die Prüfungsform muss dann vor Semesterbeginn mit dem Bachelor-Master-Büro abgestimmt werden.

Vorbesprechung

Zu jedem Hauptseminar oder Graduate Seminar findet eine Vorbesprechung statt, in der Regel gegen Ende der Vorlesungszeit des vorhergehenden Semesters. Bitte tragen Sie den Termin der Vorbesprechung rechtzeitig in BASIS, und wenn Sie ihn schon frühzeitig kennen, auch im Meldeformular, ein. Für die Bearbeitung in BASIS benötigen Sie Ihre Uni-ID, siehe Informationsblatt Lehrveranstaltungen.

Anmeldung

Der erste Anmeldeschritt zu Seminaren erfolgt bei der Vorbesprechung. Der Dozent verwendet ein Listen-Formular, auf dem alle Seminarteilnehmer eingetragen werden und die Studierenden die Anmeldung gegenzeichnen (Liste Seminaranmeldungen). Eine Kopie dieser Liste geht ans Bachelor-Master-Büro Mathematik. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Abmeldung ist nicht möglich.

Die Anmeldung ist jedoch erst komplett mit dem zweiten Anmeldeschritt, bei dem die Studierenden sich aktiv in BASIS anmelden. Die Frist dafür läuft vom 1. bis 30. Oktober im Winter- und vom 1. bis 30. April im Sommersemester. Nach Ablauf der Anmeldephase überprüfen die DozentInnen anhand ihrer Listen, ob die Anmeldungen richtig und vollständig sind.

Probevortrag

Alle Seminarteilnehmer sollen spätestens eine Woche vor ihrem Vortrag einen Probevortrag bei den DozentInnen halten bzw. den Vortrag ausführlich mit den DozentInnen besprechen.

Durchführung

Seminarvorträge dauern in allen Seminaren (Seminar, Hauptseminar, Graduate Seminar, Bachelor- und Masterarbeitsbegleitseminar) jeweils 30 bis 90 Minuten. Eine schriftliche Ausarbeitung kann verlangt werden.

Sollten sich für ein Seminar nur wenige Teilnehmer gemeldet haben, so müssen die DozentInnen sicherstellen, dass mindestens fünf Sitzungen stattfinden, damit der wissenschaftliche Diskurs stattfinden kann.

Die Noten sollten am Ende der Vorlesungszeit eingetragen werden, da die Anwesenheit im Seminar Voraussetzung für die Benotung ist (vgl. Abschnitt Prüfungen von Seminarmodulen).

Anmeldung

  • Tutoren- und Programmierpraktikum: Die Studierenden melden sich online in BASIS an,  vom 1. bis 30. Oktober im Winter- und vom 1. bis 30. April im Sommersemester.
  • Industriepraktikum: Die Anmeldung erfolgt per Formular vor Beginn des Praktikums, in der Regel über Herrn Rezny. Daneben können auch andere Dozenten der Lehreinheit Mathematik Prüfer sein. Anmeldungen sind zu jeder Zeit möglich, es gibt keinen festgelegten Zeitraum.

Zulassung

  • Tutorenpraktikum: Voraussetzung ist, dass die Studierenden eine Übungsgruppe für die entsprechende Vorlesung leiten. Insbesondere müssen sie dafür ausreichend qualifiziert sein. Es besteht kein Anspruch auf einen Platz für ein Tutorenpraktikum, da es Alternativen (Programmier- und Industriepraktika) gibt.
  • Programmierpraktikum: Die Programmierpraktika haben eigene Zulassungsvoraussetzungen. Bitte machen Sie sich im jeweiligen Modulhandbuch kundig.
  • Industriepraktikum: Die DozentInnen prüfen, ob das Praktikum die Voraussetzungen für Industriepraktika erfüllt.

Durchführung

  • Tutorenpraktikum: Prüfer sind die DozentInnen der betreffenden Lehrveranstaltungen. Sie sollten die Übungsgruppe der TutorenpraktikantInnen mindestens einmal besuchen und diesen Besuch mit den TutorInnen zusammen auswerten. Eine schriftliche Reflexion der TutorInnen (Portfolio) ist verbindlich, wobei die genaue Form dieses Portfolios im Ermessen der betreuenden DozentInnen liegt. Das Portfolio muss spätestens zum 31. März bzw. zum 30. September vorliegen.
  • Programmierpraktikum: Das Praktikumsprojekt wird in der Regel von den Studierenden semesterbegleitend bearbeitet und zum Abschluss in einer Präsentation vorgestellt. Die Prüfungsleistungen müssen spätestens zum 31. März bzw. zum 30. September abgeschlossen sein.
  • Industriepraktikum: Ein Industriepraktikum besteht aus mindestens 6 Wochen Vollzeitbeschäftigung bzw. einer entsprechend längeren Teilzeitbeschäftigung in einem Betrieb. Vorher zu benennende Ansprechpartner im Betrieb stellen eine schriftliche Rückmeldung zum Praktikum aus. Abschließend müssen die Studierenden einen Bericht anfertigen und eine für interessierte Zuhörer zugängliche Abschlusspräsentation halten.

Bitte melden Sie Defekte an der Technik in den Hörsälen umgehend an Herrn Welter: welter@math.uni-bonn.de

Wenn Sie einen Beamer benutzen, schalten Sie ihn bitte nach Gebrauch wieder aus, es sei denn, jemand anderes benutzt ihn direkt anschließend!

Die im folgenden aufgeführten Räume der Mathematik werden vom Bachelor-Master-Büro verwaltet:

  • Hörsäle Wegelerstraße 10

Die grundlegende Bedienung der Medientechnik in den Hörsälen in der Wegelerstr. 10 sehen Sie hier in einem Video.

  1. Großer Hörsaal
    Das Mikrofon und was zum Betrieb des Beamers benötigt wird, sind im Pult eingeschlossen. Wenn Sie das Mikrofon zum ersten Mal benutzen möchten, so teilen Sie dies bitte Frau Doerffel (doerffel@iam.uni-bonn.de) oder Herrn Welter (welter@math.uni-bonn.de) mit, damit Ihr Transponder auf das Pultfach freigeschaltet wird.
  2. Kleiner Hörsaal und Zeichensaal
    Sie benötigen keinen Transponder, um den Beamer im Kleinen Hörsaal oder Zeichensaal zu benutzen. Wenn Sie einen Computer oder Laptop an eines der beiden Kabel anschließen, sollte das System die Quelle erkennen und den Beamer automatisch ein- und später auch wieder ausschalten.
  • Seminarräume Mathematikzentrum Endenicher Allee 60
    In allen Seminarräumen im Mathematikzentrum stehen integrierte Beamer zur Verfügung. Laptops können direkt mit einem VGA-Kabel angeschlossen werden. Wenn Sie kein eigenes VGA-Kabel besitzen, können Sie im Stahlschrank im Postraum eines ausleihen.

Um einen dieser Räume zu buchen, schreiben Sie bitte eine Mail an raumplan@math.uni-bonn.de.

Der jeweils aktuelle Raumplan ist einsehbar unter http://www.math.uni-bonn.de/ag/srvb/raumplan/.

Prüfungen

Die folgenden Informationen finden Sie auch in unseren Infomationsblättern Prüfungen sowie Prüfungsverbuchung.

Prüfungsdatenbank

Die Prüfungsverwaltung erfolgt für alle Modulprüfungen (Vorlesungen, Seminare, Praktika,...) in der Prüfungsdatenbank der Universität Bonn. Die Studierenden melden sich zu jeder Prüfung in der Datenbank an, und nach der Prüfung sind die Note und – außer bei schriftlichen Vorlesungsprüfungen – das Datum der Prüfung einzutragen.

  • PrüferInnen mit Prüfer-Login können die Listen ihrer angemeldeten Prüflinge abrufen und tragen Note und Datum der Prüfung selbst in die Datenbank ein. Der Zugang erfolgt über das Online-System BASIS (basis.uni-bonn.de) mit der Prüferkennung und dem zugehörigen Passwort. Eine Anleitung dazu finden Sie im Informationsblatt Prüfungsverbuchung.
  • PrüferInnen ohne Prüfer-Login erhalten die Informationen über ihre angemeldeten Prüflinge vom Bachelor-Master-Büro Mathematik. Dieses verbucht auch nach der Prüfung anhand der eingereichten Protokolle die Noten und Prüfungsdaten.

Teilnehmerlisten und E-Mails an Prüfungsteilnehmer

  • Alle DozentInnen mit Prüfer-Login können die Liste ihrer angemeldeten Teilnehmer nach Einloggen mit dem Prüfer-Login unter  „Notenverbuchung“ in BASIS einsehen (vgl. Informationsblatt Prüfungsverbuchung). Mit der Funktion „E-Mail an alle Teilnehmer“ kann man eine E-Mail an alle Prüfungsteilnehmer oder an eine Auswahl schicken.
  • DozentInnen ohne Prüfer-Login erhalten ihre Teilnehmerlisten und ggf. eine Liste mit den Mailadressen der angemeldeten Studierenden vom Bachelor-Master-Büro Mathematik.

Noten

Für die Bewertung sind folgende Noten zu verwenden: 1 (sehr gut), 2 (gut), 3 (befriedigend), 4 (ausreichend), 5 (nicht ausreichend).
Die Noten können um 0,3 auf Zwischenwerte angehoben oder abgesenkt werden; die Noten 0,7 und 4,3 sowie 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen.

Prüfer und Beisitzer

Bei allen mündlichen Modulprüfungen muss es einen Prüfer und einen Beisitzer geben. Bei mündlichen Prüfungen und Seminaren wird ein Protokoll geführt. Der Prüfer muss vom Prüfungsausschuss bestellt worden sein. Bei schriftlichen Prüfungen genügt in der Regel ein Prüfer.

Wichtig: Prüfungen, die abschlussrelevant sind oder zum endgültigen Nichtbestehen führen können, müssen von zwei Prüfern bewertet werden!

Eintragung von Prüfungsergebnissen

Das Prüfungsergebnis wird (von den DozentInnen oder vom Bachelor-Master-Büro Mathematik) unmittelbar in der Prüfungsdatenbank eingetragen:

  • bei Klausuren nach der Korrektur, aber vor der Klausureinsicht (Note);
  • bei mündlichen Prüfungen am Tag der Prüfung (Note und Tag der Prüfung);
  • bei Seminaren am Ende der Vorlesungszeit (Note und Tag der Prüfung);
  • bei Praktika spätestens im letzten Monat des Semesters, d.h. März/September (Note und Tag der Abgabe des Abschlussberichts, letztmögliches Datum 31. März / 30. September!).

Wichtig: Auch bei Nichterscheinen des Prüflings ist ein entsprechender Eintrag („NE“) im Notenfeld vorzunehmen und ein dazugehöriges Datum einzutragen!

DozentInnen mit Prüfer-Login können die Noten nachträglich ändern, solange die Prüfung noch nicht in der Datenbank „abgeschlossen“ wurde. Ist dies geschehen, dann können die Noten nur noch vom Bachelor-Master-Büro korrigiert werden. Um Fehler zu vermeiden, bitten wir Sie, die Notenverbuchung nach Eintragen aller Noten (und bei schriftlichen Prüfungen nach der Klausureinsicht!) abzuschließen.

Wichtig: Sollte nach bereits erfolgter Notenverbuchung beim 1. Prüfungstermin eine nicht bestandene Prüfung nachträglich in eine bestandene umgewandelt werden (d.h. die Note wird von 5,0 auf 4,0 angehoben), dann muss das Bachelor-Master-Büro unbedingt darüber informiert werden. Der Grund ist, dass nach Eingabe der 5,0 automatisch die Anmeldung zur Nachprüfung erfolgt, und diese muss manuell gelöscht werden, wenn die Prüfung doch bestanden wurde.

Dokumentation/Archivierung

Um die Prüfungsergebnisse in den Studierendenakten zu dokumentieren, müssen bei allen Prüfungen, die nicht als Klausur abgelegt werden, Prüfungsprotokolle erstellt und an das Bachelor-Master-Büro geschickt werden. Auch alle Klausuren werden gesammelt nach der Einsichtnahme zur Archivierung an das Bachelor-Master-Büro gegeben.

Hinweis: Für alle mündlichen Prüfungen kann vorab in BASIS unter "Notenverbuchung" eine Datei namens "Protokollblatt für mündliche Prüfungen" abgerufen werden. Diese Datei enthält für jeden Prüfling ein Protokollformular, in dem die Angaben zum Prüfling sowie Prüfung und Prüfer bereits voreingestellt sind. Die Datei muss erzeugt werden, solange die Prüflinge den Status "angemeldet" haben, also vor der Noteneintragung!

Anmeldung zur Modulprüfung

Die Studierenden melden sich innerhalb der festgesetzten Fristen in BASIS zur Prüfung in einem Vorlesungsmodul an. Die Prüfungsanmeldefrist beginnt im Sommersemester am 1. Juni und im Wintersemester am 1. Dezember. Sie endet

bei schriftlichen Prüfungen zwei Wochen vor dem festgesetzten Klausurtermin,

bei mündlichen Prüfungen zwei Wochen vor dem Ende der Vorlesungszeit.

Nach diesen Fristen werden verspätete Anmeldungen vom Bachelor-Master-Büro nur noch in Ausnahmefällen und in Absprache mit den betreffenden DozentInnen akzeptiert.

Dabei gilt die Anmeldung immer für den ersten Prüfungstermin (Februar bzw. Juli). Nur wer beim ersten Prüfungstermin nicht bestanden hat oder nicht erschienen ist, wird automatisch zum zweiten Prüfungstermin (März bzw. September) angemeldet. Eine separate Prüfungsanmeldung zum zweiten Termin ist grundsätzlich nicht möglich. Einzige Ausnahme sind die Freiversuche zur Notenverbesserung, die für Studierende in definierten Fachsemestern zu Beginn des Bachelor- und des Lehramtsstudiums erlaubt sind.

Wenn die Vorlesung von Übungen begleitet ist, wird die Anmeldung zur Übung automatisch miterzeugt.

Einige Studierende können nicht über das elektronische Prüfungsverwaltungssystem geführt werden (FFF-Schülerstudierende und Kleine ZweithörerInnen). Das Bachelor-Master-Büro Mathematik sammelt diese Anmeldungen und teilt den betroffenen DozentInnen Mitte Januar bzw. Anfang Juli die entsprechenden Namen mit.

Zulassung zur Modulprüfung

Die Zulassung zur Modulprüfung erfordert bei Vorlesungen mit Übung die erfolgreiche Bearbeitung der Übungsaufgaben. Die Bedingungen für die Bescheinigung der erfolgreichen Übungsteilnahme liegen im Ermessensspielraum der DozentInnen. Bei Vorlesungen ohne Übungen gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen, alle angemeldeten Studierenden sind zur Prüfung zugelassen.

DozentInnen mit Prüfer-Login tragen das Übungsergebnis (im Notenfeld „+“ für bestanden, „-“ für nicht bestanden) selbst mit der Prüfungsverwaltungsfunktion von BASIS ein (vgl. Informationsblatt Prüfungsverbuchung).

Studierende, die in einem früheren Semester den Übungserfolg erreicht haben, sind damit bereits zur Prüfung zugelassen. Ihr Name steht daher nicht mehr auf der Teilnehmerliste der Übung.

Für diejenigen, die nicht in der elektronischen Liste auftauchen (FFF-Schülerstudierende und Kleine ZweithörerInnen) sollen die Kriterien entsprechend angewendet werden. Der Übungserfolg wird dem Bachelor-Master-Büro Mathematik per E-Mail gemeldet.

Wichtig: Die Prüfungsanmeldungen der nicht-zugelassenen Studierenden werden vom Bachelor-Master-Büro gelöscht. Daher geben Sie uns bitte unbedingt Bescheid, wenn  zunächst eine nicht bestandene Übung verbucht, der Übungserfolg aber später doch noch festgestellt wurde. In diesem Fall müssen wir die Prüfungsanmeldung manuell wiederherstellen.

Prüfungsform

Die Form der Prüfung (schriftlich oder mündlich) wird dem Bachelor-Master-Büro vor Semesterbeginn mitgeteilt. Für Prüfung und Nachprüfung können unterschiedliche Prüfungsformen gewählt werden.

  • Klausuren

    Klausuren dauern 30 bis 180 Minuten. Das Ergebnis wird schnellstmöglich (spätestens nach vier Wochen) in die Prüfungsdatenbank eingetragen und damit dem Prüfling mitgeteilt. Die Studierenden können das Ergebnis unmittelbar nach dem Speichern in BASIS einsehen, auch wenn die Notenverbuchung noch nicht abgeschlossen wurde.
  • Mündliche Prüfungen

    Die Prüfungszeit pro Prüfling beträgt 15 bis 45 Minuten. Gruppenprüfungen sind möglich, wenn auf jeden Prüfling mindestens 15 Minuten Prüfungszeit entfallen. In BASIS steht unter dem Namen „Protokollblatt für mündliche Prüfungen“ ein Prüfungsprotokoll zur Verfügung, das für jeden angemeldeten Prüfling ein Protokollblatt mit den Daten zu Prüfung und Student ausgibt (nur auf Deutsch verfügbar). Alternativ können Sie das eigene Prüfungsprotokollformular der Mathematik benutzen.
    Bitte stellen Sie sicher, dass die Formulare vollständig ausgefüllt und von Prüfer und Beisitzer unterschrieben sind, bevor sie ins Bachelor-Master-Büro weitergeleitet werden.
    DozentInnen mit Prüfer-Login müssen im Anschluss an die Prüfung das Prüfungsergebnis und das Prüfungsdatum in BASIS eintragen.

Die Modulprüfungen sollen im Wintersemester im Februar (1. Termin) und im März (2. Termin), im Sommersemester im Juli (1. Termin) und im September (2. Termin) stattfinden.

Schriftliche Prüfungen

Die Termine für die schriftlichen Bachelorprüfungen werden vom Bachelor-Master-Büro Matheamtik zentral festgelegt. Es gibt in jedem Semester jeweils Platzhalter für Termine der Prüfungen jedes Studienjahres. Auf diese Platzhalter werden dann nach Absprache mit den DozentInnen die Prüfungen des Semesters verteilt. Dabei umfasst die Zeitspanne des ersten Prüfungstermins die letzte Vorlesungswoche des Semesters und die ersten beiden vorlesungsfreien Wochen, die des zweiten Prüfungstermins die letzten beiden vollen Wochen im März bzw. September.

Soll eine dieser üblicherweise schriftlichen Prüfungen dennoch mündlich gewünscht sein, ist dies dem Bachelor-Master-Büro mitzuteilen. Sollte eine nicht zentral festgelegte Prüfung dennoch schriftlich gewünscht sein, kann mit dem Bachelor-Master-Büro ein Termin vereinbart werden.

Mündliche Prüfungen

Bei mündlichen Prüfungen geben die DozentInnen nach Aufforderung durch das Bachelor-Master-Büro Mathematik bis November bzw. Mai einen Prüfungszeitraum an (z.B. 20.-22.02.). Die Absprache der genauen Termine mit den Studierenden erfolgt dann in den letzten Wochen der Vorlesungszeit. Dazu wird nach dem Ende der Prüfungsanmeldephase eine Liste der Prüfungsteilnehmer

  • von PrüferInnen mit Prüfer-Login über die Notenverbuchung in BASIS abgerufen,
  • an PrüferInnen ohne Prüfer-Login vom Bachelor-Master-Büro zugeschickt.

Die Namen von angemeldeten Prüflingen, die nicht elektronisch verwaltet werden, teilt das Bachelor-Master-Büro separat mit. Sie sind in der Gesamtliste zu ergänzen.

In den Prüfungslisten werden dann von Hand die Prüfungstermine eingetragen und von den Studierenden abgezeichnet. Anschließend geht die Liste an das Bachelor-Master-Büro Mathematik. Sie ist wichtig zur Bestimmung der individuellen Rücktrittstermine (jeweils bis zu 7 Tage vor dem tatsächlichen individuellen Prüfungsdatum der ersten Prüfungsperiode). Alle Prüfungstermine sollten daher im Bachelor-Master-Büro bis zum Ende der Vorlesungszeit vorliegen.

Wichtig: Wenn ein angemeldeter Prüfungsteilnehmer keinen Prüfungstermin vereinbart, sollte der Dozent unbedingt einen Prüfungstermin zuweisen.

  • DozentInnen mit Prüfer-Login können den Studierenden einen Termin über die E-Mail-Funktion von BASIS mitteilen.
  • DozentInnen ohne Prüfer-Login erfragen bei Bedarf die Mailadressen bitte beim Bachelor-Master-Büro Mathematik.

Auf jeden Fall muss der Termin auch dem Bachelor-Master-Büro rechtzeitig bekanntgegeben werden.Unmittelbar nach einer nicht bestandenen mündlichen Modulprüfung sollte ein Termin für eine Nachprüfung vereinbart bzw. festgesetzt und dem Bachelor-Master-Büro mitgeteilt werden.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Prüfungstermine.

Die regelmäßige Anwesenheit im Seminar ist als Studienleistung definiert. Daher kann eine Seminarprüfung nur bei Vorliegen dieser Leistung gewertet werden.

Die Prüfung besteht in diesem Fall aus dem Seminarvortrag. Daher ist bei jedem Vortrag ein Protokoll zu führen. In BASIS kann man unter dem Namen „Protokollblatt für mündliche Prüfungen“ ein PDF aufrufen, das für jeden Prüfling eine Protokollvorlage ausgibt (nur auf Deutsch). Alternativ können Sie das eigene Protokollformular der Mathematik benutzen. Die Note für den Vortrag wird zusammen mit dem Vortragsdatum unmittelbar in das Protokoll eingetragen.

Da zunächst die Anwesenheit im gesamten Semester zu prüfen ist (s.o.), erfolgt die Notenverbuchung erst zum Ende der Vorlesungszeit. Die Protokolle werden nach Abschluss des Seminars gesammelt an das Bachelor-Master-Büro weitergeleitet.

  • DozentInnen mit Prüfer-Login tragen bitte in BASIS die Note und das Datum des Vortrags als Prüfungsdatum ein.
  • Für DozentInnen ohne Prüfer-Login werden die Ergebnisse anhand der Protokolle vom Bachelor-Master-Büro Mathematik verbucht.
  • Tutorenpraktikum/Practical Teaching Course/Mathematisches Praktikum:
    Die Prüfungsform besteht aus einem Portfolio und der Präsentation in der Übung (Gewichtung 1:1). In dem Portfolio reflektieren die Studierenden ihre didaktische Tätigkeit in der Übung. Prof. Kaenders hat Hinweise zum Portfolio für Dozenten zusammengestellt.
    Den Studierenden stehen Vorlagen für ein Portfolio (für Übungen mit und ohne Hausaufgabenkorrektur) zur Verfügung.
  • Industriepraktikum/External Internship:
    Die Bewertung erfolgt basierend auf den Rückmeldungen eines Ansprechpartners im Unternehmen sowie dem Abschlussbericht und der Präsentation.
  • Programmierpraktikum/Practical Lab:
    Das Praktikumsprojekt und die Präsentation werden benotet.

Wichtig: Das Projekt, der Bericht/das Portfolio und die Präsentation sind in dem Semester abzuschließen und einzureichen, in dem das Praktikum angemeldet ist. Das auf dem Protokoll zu vermerkende Prüfungsdatum wird durch den letzten Prüfungsanteil festgelegt. Das Datum darf spätestens der  31.03. (Wintersemester) bzw. der 30.09. (Sommersemester) sein!

In jedem Fall ist ein Praktikumsprotokoll auszufüllen.

Ansprechpartner:

Die folgenden Informationen finden Sie teilweise auch in unserem Informationsblatt Abschlussarbeiten.

Prüfer/Gutachter

  • Wer ein Thema für eine Abschlussarbeit vergeben und die Arbeit als ErstgutachterIn betreuen will, muss dafür zum Prüfer bestellt sein. Nur ProfessorInnen sind qua Amt zu Prüfern bestellt. Wenn Sie als promovierte/r MitarbeiterIn zum ersten Mal ein Thema für eine Abschlussarbeit vergeben möchten, beantragen Sie bitte vorher die Prüferbestellung beim Prüfungsausschuss (per Mail an das Bachelor-Master-Büro (bama@math.uni-bonn.de)). Dafür sollten Sie mindestens eine Vorlesung in Bonn halten oder gehalten haben.
  • Alle promovierten MitarbeiterInnen der Bonner Mathematik sind als ZweitgutachterInnen für Bachelorarbeiten bestellt. Damit promovierte MitarbeiterInnen Zweitgutachten von Masterarbeiten erstellen können, müssen sie von den ErstgutachterInnen dafür vorgeschlagen werden (per Mail an das Bachelor-Master-Büro (bama@math.uni-bonn.de)).
  • In jedem Fall gilt: Einer der beiden Gutachter einer Abschlussarbeit muss ein/e ProfessorIn der Bonner Mathematik sein.

Vorgaben

  • Bachelorarbeit:
    Die Bearbeitungszeit beträgt 5 Monate. Zusammen mit dem verpflichtenden Begleitseminar soll der Workload ca. 360+180 Arbeitsstunden (für 12+6 ECTS-Punkte) betragen. Die Arbeit muss mindestens 5 und darf höchstens 50 DIN-A4-Seiten umfassen und muss in deutscher Sprache verfasst sein. Mit Zustimmung des Dozenten darf sie auf Englisch geschrieben werden. Dann ist eine Zusammenfassung auf Deutsch gefordert.
  • Masterarbeit:
    Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Monate. Zusammen mit dem verpflichtenden Begleitseminar soll der Workload ca. 900+180 Arbeitsstunden (für 30+6 ECTS-Punkte) betragen. Die Arbeit muss mindestens 10 und darf höchstens 100 DIN-A4-Seiten umfassen und muss in englischer Sprache verfasst sein. Mit Zustimmung des Dozenten darf sie auf Deutsch geschrieben werden. Dann ist eine Zusammenfassung auf Englisch gefordert.

Themenvergabe

Die Themen sollten in der Regel im Januar und im Juli ausgegeben werden. Auf diese Weise können die Studierenden nach dem Bestehen der letzten relevanten Prüfungen sofort mit der Literaturarbeit beginnen und die Arbeit rechtzeitig vor Ende des Folgesemesters bzw. des übernächsten Semesters fertigstellen. Insbesondere entstehen keine unnötigen Verzögerungen bei Aufnahme eines Masterstudiums im Anschluss an das Bachelorstudium.

Es bietet sich an, eine Vorbesprechung durchzuführen, bei der verschiedene mögliche Themen vorgestellt werden. Zu Beginn der Bachelorarbeit haben die Studierenden typischerweise erst eine einführende Vorlesung, eine weiterführende Vorlesung sowie ein Hauptseminar im entsprechenden Bereich belegt – bitte berücksichtigen Sie dies bei der Themenvergabe.

Anmeldung

Die Anmeldungen können jederzeit, sollten jedoch möglichst bis zum 1. Februar bzw. 1. August erfolgen. Für die Anmeldung gibt es ein Formular, das von den BetreuerInnen unterzeichnet werden muss. Dieses Unterschriftsdatum der BetreuerInnen ist das offizielle Arbeitsbeginndatum. Es definiert den Abgabetermin der Arbeit, 5 bzw. 12 Monate später. 

Das Anmeldeformular ist beim Bachelor-Master-Büro innerhalb von zwei Wochen nach der Themenvergabe und dem Unterschriftsdatum der BetreuerInnen einzureichen. Bitte nicht vordatieren!

Begleitseminar

Mit der Anmeldung zur Bachelor- oder Masterarbeit erfolgt auch die Anmeldung zum Begleitseminar.

Insgesamt sollen die Studierenden im Begleitseminar dreimal vortragen. Die ersten beiden Vorträge werden nicht bewertet. Der dritte Vortrag (Abschlusskolloquium) dauert 30-90 Minuten. Im Anschluss daran wird die Endnote des Begleitseminars festgesetzt. Beim Abschlussvortrag wird erwartet, dass die Studierenden ihre Arbeit vorstellen und die Ergebnisse in breiterem mathematischen Kontext diskutieren können. Der Abschlussvortrag soll im Zeitraum von ca. 4 Wochen vor bis 4 Wochen nach der Abgabe der Arbeit gehalten werden und auch für Nichtspezialisten verständlich sein.

DozentInnen, die nur eine oder wenige Abschlussarbeiten betreuen, sollten möglichst gemeinsam mit anderen DozentInnen ein Begleitseminar veranstalten, damit alle Prüflinge die Möglichkeit haben, mehrfach und auch vor anderen Studierenden über ihr Thema vorzutragen. Vor allem für PostdoktorandInnen, die mit der Betreuung gerade anfangen, empfiehlt sich, das Begleitseminar  zusammen mit ihren vorgesetzten ProfessorInnen durchzuführen.

Fristverlängerung

In gut begründeten Ausnahmefällen kann auf schriftlichen Antrag des Prüflings (ggf. mit Befürwortung durch den Prüfer) eine Verlängerung der Bearbeitungszeit von maximal sechs Wochen vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewährt werden.

Gutachten

  • Bachelorarbeit: Umfang ½ bis 1 DIN-A4-Seite
  • Masterarbeit: Umfang 1 bis 2 DIN-A4-Seiten

Bitte beachten Sie das Formblatt (LaTex: Bachelor-Math., Master-Math.; Word: Bachelor-Math., Master-Math.; OpenOffice: Bachelor-Math., Master-Math.), das entweder das Gutachten enthalten oder zumindest als Deckblatt beigefügt werden sollte.

Bewertung

Abschlussarbeiten werden von zwei bestellten Prüfern bewertet (vgl. Absatz "Prüfer/Gutachter").

  • Bachelorarbeit: Die Gutachten sollen innerhalb von 5 Wochen erstellt werden, da dem Prüfling die Bewertung spätestens 6 Wochen nach Abgabe mitzuteilen ist.
  • Masterarbeit: Die Gutachten sollen innerhalb von 6 Wochen erstellt werden, da dem Prüfling die Bewertung spätestens 8 Wochen nach Abgabe mitzuteilen ist. Bitte achten Sie darauf, dass die Gutachten für nicht-deutschsprachige Studierende auf Englisch abgefasst sind, damit die Einsichtnahme problemlos möglich ist.

Die folgenden Informationen finden Sie auch im Informationsblatt Akademisches Mentoring.

Neue Masterstudierende erhalten bei der Einschreibung als MentorIn eine/n ProfessorIn ihres angegebenen ersten Vertiefungsgebietes zugewiesen. Die MentorInnen werden für jedes Semester in Absprache mit den Bereichsverantwortlichen vom Bachelor-Master-Büro Mathematik festgelegt.

Die MentorInnen sollen

  • ein einführendes Treffen mit allen Mentees in den ersten Tagen der Vorlesungszeit durchführen, um die Veranstaltungen des Bereichs im jeweiligen Semester zu besprechen;
  • jeden Mentee zu einem verpflichtenden Einzelgespräch am Ende des ersten Studiensemesters einladen, bei dem festgestellt wird, ob der Studieneinstieg gelungen ist. Darüber ist ein Protokoll anzufertigen und beim Bachelor-Master-Büro einzureichen;
  • bei Bedarf die Mentees während des Semesters in akademischen Fragen beraten.

Im Regelfall ist das Mentoring mit dem verpflichtenden Einzelgespräch nach dem Ende des ersten Fachsemesters beendet. Die Betreuung kann verlängert werden, wenn dies (vom Mentor und/oder vom Mentee) gewünscht wird. Dann muss die Fortsetzung auf dem Protokoll vermerkt werden.

Alle PDF-Formulare sind elektronisch ausfüllbar. Für die Auswahl von Modulen sind Listen hinterlegt. Es kann aber auch eigener Text eingetragen werden.

Rechtliches

Modulhandbücher und Prüfungsordnungen für Bachelor- und Masterstudiengang finden Sie im Dokumentenarchiv.


Kontakt

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Studienberatung und Prüfungsamt der Mathematik

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